Überprüfung und ggf. Generalrevision der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, die Technik der Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz zu überprüfen und gegebenenfalls einer Generalrevision zu unterziehen. Dies ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Anlage während der Sommermonate im Jahr 2027 betriebsbereit ist und den Kindern zur Abkühlung dient.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Antwort steht aus
Der Magistrat muss bis zum 11.01.2027 antworten. Noch 67 Tage.Warum?
Atzelbergplatz — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.10.2026.
- Trinkbrunnen an drei benannten Stellen in Seckbach23.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- U4-Verlängerung nach Bergen (U-016) – Geologisches Gutachten gefordert19.10.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Die Antwort per E-Mail bekommenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Technik für die Brunnenanlage auf dem Atzelbergplatz zu überprüfen und ggf. eine Generalrevision durchzuführen. Bei der Gelegenheit sollten auch die Unterflursteckdosen auf dem Atzelbergplatz überprüft werden, da diese funktionslos sind.
Begründung
Auch im Jahr 2026 war die Brunnenanlage außer Betrieb und musste repariert werden. Im Jahr 2025 war die Brunnenanlage wegen eines Wassereinbruchs im Technikkeller der Brunnenanlage längere Zeit außer Betrieb.
Die Brunnenanlage wird gerade in den Hitzezeiten für die Kinder zur Abkühlung benötigt. Jetzt besteht die Möglichkeit, die Technik zu überprüfen und ggf. eine Generalsanierung vorzunehmen, damit die Brunnenanlage 2027 im kommenden Sommer zur Verfügung steht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2026 richtete Ortsbeirat 11 diese Direktanregung an den Magistrat.