Lärm und Erschütterungen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch durch die Stadtbahn
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 810 entstanden aus Vorlage: OF 244/9 vom 05.01.2012
Betreff: Lärm und Erschütterungen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch durch die Stadtbahn
Anwohner der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch haben in der letzten Zeit eine Erhöhung des Lärmpegels und der Erschütterungen durch die Stadtbahn festgestellt und sich deshalb schriftlich mit der Bitte an die VGF gewandt, lärmmindernde Maßnahmen am Gleiskörper vorzunehmen. Offensichtlich war die Antwort der VGF unbefriedigend, da diese keine Möglichkeiten zur Verbesserung sah. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert, zu den Vorwürfen öffentlich Stellung zu nehmen und zu überprüfen, mit welchen Umbauten am Gleisbett eine Besserung herbeigeführt werden kann. Dabei soll beantwortet werden, welche Maßnahmen kurzfristig durchgeführt werden können und was bei der geplanten Grunderneuerung der Straße Am Dornbusch zusätzlich unternommen werden kann, um die immer wieder auftauchenden Belästigungen zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2012OFOF 244/9Lärm und Erschütterungen durch Stadtbahn an der Kreuzung Am DornbuschOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2012Sie sind hierOMOM 810Lärm und Erschütterungen an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Dornbusch durch die StadtbahnDirektanregung
- 11. Mai 2012Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 726Lärm und Erschütterungen án der Kreuzung Eschersheimer Landstraße / Am Dornbusch durch die StadtbahnStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Im Sammelbeschluss mitberaten, dort nicht einzeln aufgeführt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (5 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 14
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.