Geschwindigkeitserhebung Homburger Landstraße und Weilbrunnstraße
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Oberwiesenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller Ortstermin29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unübersichtliche Straßensituation Am Dorfgarten/Krälingweg14.08.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung der gesamten Straße Am Dorfgarten wie im unteren Teilstück20.02.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Oberwiesenstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 789 entstanden aus Vorlage: OF 163/10 vom 18.10.2016
Betreff: Geschwindigkeitserhebung Homburger Landstraße und Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine mehrtägige Überprüfung der gefahrenen Geschwindigkeiten zu verschiedenen Tageszeiten auf der Homburger Landstraße im Bereich zwischen den Kreuzungen zur Ronneburgstraße und Oberwiesenstraße, wie auch im Bereich der Weilbrunnstraße/Ecke Homburger Landstraße durchgeführt wird.
Begründung: Anwohner beklagen sich immer wieder über (viel) zu hohe Geschwindigkeiten und (erhebliche) Verkehrsgefährdungen in diesen Bereichen. Der Ortsbeirat 10 möchte sich ein objektives Bild von der dortigen Situation machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2016OFOF 163/10Geschwindigkeitserhebung Homburger Landstraße und WeilbrunnstraßeOrtsbeiratsantrag · BFF
- 1. November 2016Sie sind hierOMOM 789Geschwindigkeitserhebung Homburger Landstraße und WeilbrunnstraßeDirektanregung
- 13. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 96Geschwindigkeitserhebung Homburger Landstraße und WeilbrunnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats