Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, um den stark verwahrlosten Zustand des Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof schnellstmöglich zu verbessern. Dies ist notwendig, da die Anwohnerinnen und Anwohner die jetzige Situation als beschämend empfinden und die Deutsche Bahn als Eigentümerin die Verantwortung trägt, das Areal in einem gepflegten Zustand zu erhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Bahn in Verbindung zu setzen, um eine zeitnahe Verbesserung des derzeitigen Zustandes des eingezäunten Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer Bahnhof zu erreichen.
Begründung
Das betreffende Grundstück wird laut Angaben der Deutschen Bahn als Rettungsplatz genutzt. Die Bauarbeiten in diesem Bereich sind bereits seit längerer Zeit abgeschlossen. Der Platz befindet sich in einem stark verwahrlosten und ungepflegten Zustand, der von Anwohnerinnen und Anwohnern als beschämend empfunden wird. Die Deutsche Bahn ist als Eigentümerin der Liegenschaft in der Verantwortung, das Areal in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu halten. Es wird daher angeregt, die Deutsche Bahn nachdrücklich auf diese Verpflichtung hinzuweisen und auf eine zeitnahe Beseitigung der Missstände hinzuwirken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Oktober 2025OFOF 1118/9Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer BahnhofOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7696Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer BahnhofDirektanregung
- 13. März 2026Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 465Verwahrlosung des DB-Grundstücks am ehemaligen Eschersheimer BahnhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats