Fahrradbügel für die obere Berger Straße
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht die Installation von Fahrradbügeln auf der oberen Berger Straße vor, um den Mangel an Fahrradabstellplätzen zu beheben. Dies wurde von einer Ateliergemeinschaft angeregt, die häufig mit dem Fahrrad anreist. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und eine Entlastung des Fußwegs.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, auf der oberen Berger Straße in Höhe der Hausnummer 418 mehrere Fahrradbügel zu installieren. Direkt vor der Berger Straße 418 könnte hierfür ein Parkplatz weggenommen werden. Eine Alternative wäre die Anbringung von Fahrradbügeln an der Einmündung der Nußbaumstraße in die Berger Straße, z. B. neben dem Glascontainer.
Begründung
Da es auf der oberen Berger Straße kaum Fahrradabstellplätze in Form von Bügeln gibt, kam diese Anregung von einer neugegründeten Ateliergemeinschaft in der Berger Straße 418, dem Atelier Ursinn. Alle Mitglieder und die meisten Besucherinnen und Besucher kommen mit dem (Lasten-)Rad ins Atelier und müssen diese häufig auf dem Gehweg abstellen, was wiederum den dortigen Fußverkehr behindert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2021OFOF 71/4Fahrradbügel für die obere Berger StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. September 2021Sie sind hierOMOM 763Fahrradbügel für die obere Berger StraßeDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 120Fahrradbügel für die obere Berger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats