Bürgersteigabsenkung Weidenbornstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Es wird vorgeschlagen, den Bürgersteig an der Weidenbornstraße abzusenken, um Rollstuhlfahrern eine barrierefreie Überquerung der Straße zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da ein Bürger auf die Schwierigkeiten hingewiesen hat, die Weidenbornstraße an dieser Stelle zu überqueren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Rendeler Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Einrichtung eines klar gekennzeichneten Fußbereichs auf der schraffierten Fläche an der Ecke Rendeler Straße / Throner Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden in Bornheim und Ostend16.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Barrierefreier Fußweg und Überquerung der Throner Straße24.06.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Rendeler Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig an der Ecke Weidenbornstraße 4 (Döneria Imbiss) zu Weidenbornstraße 11 (Textilreinigung) abzusenken, sodass Rollstuhlfahrer die Straße von der Seckbacher Landstraße kommend Richtung Süden zur Rendeler Straße barrierefrei überqueren können.
Begründung
Der Ortsbeirat wurde durch einen Bürger auf diesen Missstand aufmerksam gemacht, da er als Rollstuhlfahrer keine Möglichkeit hat, die Weidenbornstraße an dieser Stelle zu überqueren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. August 2021OFOF 67/4Bürgersteigabsenkung WeidenbornstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. September 2021Sie sind hierOMOM 759Bürgersteigabsenkung WeidenbornstraßeDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 118Bürgersteigabsenkung WeidenbornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats