Bordsteine an der Fußgängerquerung Robert-Blum-Straße/Einmündung Habsburgerallee absenken
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Absenkung der Bordsteine an der Fußgängerquerung Robert-Blum-Straße/Habsburgerallee, um die Nutzung für Fußgänger mit Mobilitätshilfen zu erleichtern. Dies soll die Sicherheit der Fußgänger erhöhen und verhindern, dass sie auf den Fahrradweg ausweichen müssen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Fußgängerquerung der Robert-Blum-Straße an der Einmündung in die Habsburgerallee beidseitig die Bordsteine absenken zu lassen, damit Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer diesen problemlos nutzen können, ohne auf den Fahrradweg ausweichen zu müssen (siehe Fotos 1 und 2).
Begründung
Da die Bordsteine an oben bezeichneter Fußgängerquerung nicht bzw. nur teilweise abgesenkt sind, nutzen Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen sowie Rollstuhlfahrer regelmäßig den Fahrradweg, um diese Barriere zu umgehen. Damit gefährden sie sowohl Fahrradfahrer wie auch sich selbst. Durch eine Absenkung der Bordsteine, auch im Bereich der Fußgängerquerung, lässt sich das Eintreten dieser Gefahrensituation vermeiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. August 2021OFOF 58/4Bordsteine an Fußgängerquerung Robert-Blum-Straße/Einmündung Habsburgerallee absenkenOrtsbeiratsantrag · BFF
- 14. September 2021Sie sind hierOMOM 755Bordsteine an der Fußgängerquerung Robert-Blum-Straße/Einmündung Habsburgerallee absenkenDirektanregung
- 14. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 116Bordsteine an der Fußgängerquerung Robert-Blum-Straße/Einmündung Habsburgerallee absenkenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats