Testzentrum im Ortsbezirk 10
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zur Einrichtung von Testzentren im Ortsbezirk 10 zu prüfen. Dies ist besonders wichtig, da individuelle Tests in der aktuellen Coronalage an Bedeutung gewinnen und die Bürger ermutigt werden sollen, diese in Anspruch zu nehmen.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk 10 Testzentren eingerichtet werden können und ob die Stadt Frankfurt dabei unterstützend tätig werden kann.
Begründung
Im Zuge der aktuellen Entwicklung der Coronalage werden individuelle Tests immer wichtiger, insbesondere solche, die auch nachweisbar sind, wenn nun etwa auch in den Schulen ein negativer Test notwendig ist. Im Ortsbezirk 10 gibt es aber nur eine einzige Apotheke am äußersten südwestlichen Rand, in der solche Tests angeboten werden. Gerade wenn die Bürger aber ermutigt werden sollen, Tests wahrzunehmen, sind weite Anreisen mit dem ÖPNV wenig attraktiv und etwa von Bonames aus dorthin auch schwierig. Da zumindest in den Bürgerhäusern gegenwärtig Kapazitäten frei sein sollten, wäre es sinnvoll zu prüfen, inwieweit diese genutzt werden können, um eine flächendeckende Versorgung für den Ortsbezirk zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. April 2021OFOF 25/10Testzentrum im Ortsbezirk 10Ortsbeiratsantrag · FDP
- 4. Mai 2021Sie sind hierOMOM 74Testzentrum im Ortsbezirk 10Direktanregung
- 16. August 2021Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1434Testzentrum im Ortsbezirk 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats