Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Seniorenwohnungen im Baugebiet Harheim-Süd
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 746 entstanden aus Vorlage: OF 47/14 vom 13.11.2011
Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Seniorenwohnungen im Baugebiet Harheim-Süd Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Ausschreibungsverfahren des im Bebauungsplan Nr. 687 bezeichneten Geländes "Flächen für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf" alle Nutzungsarten, die dem Sinn der Bebauungsplanfestlegung entsprechen, zuzulassen. Darunter sind alle Wohnformen zu verstehen, die folgende Nutzungen aufweisen: reine Altenwohnungen (Einraum-/Mehrraumwohnungen), betreutes Wohnen, generationenübergreifendes Wohnen, Altenpflegeeinrichtungen.
Begründung: Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass eine reine Altenheimanlage aus verschiedenen Gründen kaum realisierbar war. Deshalb sollten unter Umständen sich ergänzende Wohnmischformen ermöglicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2011OFOF 47/14B-Plan Nr. 687 Harheim-Süd hier: Seniorenwohnungen im Baugebiet Harheim-SüdOrtsbeiratsantrag · CDU
- 9. Januar 2012Sie sind hierOMOM 746Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Seniorenwohnungen im Baugebiet Harheim-SüdDirektanregung
- 27. April 2012Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 598Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd hier: Seniorenwohnungen im Baugebiet Harheim-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats