Absenkung der Bürgersteige am Markus-Krankenhaus
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2011, OM 741 entstanden aus Vorlage: OF 230/9 vom 23.11.2011
Betreff: Absenkung der Bürgersteige am Markus-Krankenhaus Vorgang: OM 468/11 OBR 2 Der Magistrat wird aufgefordert, die Absenkungen der Bürgersteige an der Kreuzung Ginnheimer Landstraße/Wilhelm-Epstein-Straße/August-Scheidel-Straße, zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Markus-Krankenhaus" und dem Markus-Krankenhaus, zu erneuern und weiter absenken zu lassen.
Begründung: Der Zustand der abgesenkten Bordsteine an der Kreuzung am Markus-Krankenhaus entspricht nicht den notwendigen Erfordernissen der Behindertenrichtlinie. Auf dem Gebiet des Ortsbeirates 2 sind die Bordsteine viel zu hoch und verhindern somit einen barrierefreien Zugang zum Krankenhaus, vor allem für Menschen, die eine Gehhilfe benötigen. Auf dem Gebiet des Ortsbeirates 9 ist die bauliche Substanz der Bürgersteige im Kreuzungsbereich völlig unzureichend. Auch hier erfüllen die abgesenkten Bordsteine am Ampelübergang nicht mehr ihre Aufgabe. Eine Sanierung ist daher unumgänglich. Die Kreuzung wird täglich von mehreren tausend Passanten genutzt. Vor allem Patienten des MediCentrums sind auf einen barrierefreien Zugang angewiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2011OFOF 230/9Absenkung der Bürgersteige am Markus-KrankenhausOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 741Absenkung der Bürgersteige am Markus-KrankenhausDirektanregung
- 24. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 312Absenkung der Bürgersteige am Markus-KrankenhausStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats