Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 731 entstanden aus Vorlage: OF 72/11 vom 05.12.2011
Betreff: Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass vor dem ersten Einsatz des Bücherbusses, am 09.01.2012, der Halteplatz in der Max-Hirsch-Straße mit einer weißen Markierung versehen wird.
Begründung: Bei einem Ortstermin am 28.11.2011 wurde festgestellt, dass bereits ein Hinweisschild an der von der Stadtbücherei vorgesehenen Stelle aufgestellt wurde. Alle Anwesenden waren sich einig, dass dies nicht ausreichend sein wird, um genügend Fläche für den großen Bücherbus freizuhalten. Um den Halt des Bücherbusses zu ermöglichen, ist es erforderlich, eine Sperrmarkierung von mindestens 12 Metern Länge auf den Fahrbahnbelag aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 731Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringenDirektanregung
- 5. Dezember 2011OFOF 72/11Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
- 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 173Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats