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Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen

Vorlagentyp: OM
8 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2011, OM 731 entstanden aus Vorlage: OF 72/11 vom 05.12.2011

Betreff: Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass vor dem ersten Einsatz des Bücherbusses, am 09.01.2012, der Halteplatz in der Max-Hirsch-Straße mit einer weißen Markierung versehen wird.

Begründung: Bei einem Ortstermin am 28.11.2011 wurde festgestellt, dass bereits ein Hinweisschild an der von der Stadtbücherei vorgesehenen Stelle aufgestellt wurde. Alle Anwesenden waren sich einig, dass dies nicht ausreichend sein wird, um genügend Fläche für den großen Bücherbus freizuhalten. Um den Halt des Bücherbusses zu ermöglichen, ist es erforderlich, eine Sperrmarkierung von mindestens 12 Metern Länge auf den Fahrbahnbelag aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. Dezember 2011Sie sind hier
    OMOM 731Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringen
    Direktanregung
  2. 5. Dezember 2011OFOF 72/11Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringenOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
  3. 27. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 173Straßenmarkierung für den Bücherbus anbringenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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