Aufzüge am S-Bahnhof "Berkersheim"
Zusammenfassung
Die Ortsbeirat 14 fordert die Stadtregierung auf, Maßnahmen zur Videoüberwachung der Aufzüge am S-Bahnhof 'Berkersheim' zu ergreifen, um Vandalismus entgegenzuwirken und die Funktionalität sicherzustellen. Dies ist notwendig, da regelmäßiger Vandalismus den barrierefreien Zugang zu den Aufzügen einschränkt und die Nutzung für mobilitätseingeschränkte Personen unmöglich macht.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn zu bitten, dem Vandalismus in den Aufzügen am S-Bahnhof "Berkersheim" mit einer Videoüberwachung vorzubeugen und deren beständige Funktionalität sicherzustellen.
Begründung
Laut Auskunft der Deutschen Bahn fallen die Aufzüge am Bahnhof "Berkersheim", der öffentlich mit dem Ausstattungsmerkmal Barrierefreiheit wirbt, in erster Linie aufgrund von Vandalismus aus. Dies führt regelmäßig über mehrere Tage und Wochen zu einem nicht-barrierefreien Bahnhof und macht die Nutzung des ÖPNVs für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen an dieser Stelle unmöglich. Darüber hinaus ist der Transport von Kinderwagen und Fahrrädern über die Treppen nur unter schwersten Bedingungen durchführbar. Die Installation einer Videoüberwachung zur Prävention und Aufklärung von Straftaten wäre nicht nur dem Schutz der Aufzüge dienlich, sondern würde vor allem mobilitätseingeschränkten Personen bei der barrierefreien Nutzung des Bahnhofs Sicherheit verleihen. Etwaige Nachteile, die mit einer Videoüberwachung an diesem für den Frankfurter Norden wichtigen ÖPNV-Knotenpunkt einhergehen, spielen daher eine untergeordnete Rolle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. August 2025OFOF 1282/6Frankfurter Westen: Beseitigung der MäusegersteOrtsbeiratsantrag · FDP
- 2. September 2025Sie sind hierOMOM 7287Beseitigung der MäusegersteDirektanregung
- 27. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 402Beseitigung der MäusegersteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0