Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 schlägt vor, im Bereich vor dem Zebrastreifen in der Hausener Obergasse Fahrradbügel zu installieren, um schwächere Verkehrsteilnehmer zu schützen. Dies soll die Verkehrssicherheit im Ortskern von Hausen erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Hausener Obergasse — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 727.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Eine seniorengerechte Bank für Hausen24.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Einbahnstraßen in Hausen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigeben25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Hausener Obergasse per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, umgehend folgende Maßnahme einzuleiten: Im Bereich unmittelbar vor dem Zebrastreifen in der Hausener Obergasse werden sechs bis acht Fahrradbügel installiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2020OFOF 517/7Schwächere Verkehrsteilnehmer*innen schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7270Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machenDirektanregung
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 849Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats