Ausstattung von Schulen mit PC-Arbeitsplätzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Ausstattung der Schulen mit ausreichend PC-Arbeitsplätzen sicherzustellen, um die digitale Bildung gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz zu fördern. Dies ist notwendig, um die Integration digitaler Kompetenzen in den Unterricht zu gewährleisten.
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Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass alle Schulen über eine ausreichende Anzahl gut ausgestatteter PC-Arbeitsplätze verfügen, damit im Einklang des Strategiepapiers "Bildung in der digitalen Welt" der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2016/2017 die Einbindung von Kompetenzen in der digitalen Welt fachspezifisch in allen Fächern geleistet werden kann.
Begründung
In der Magistratsvorlage M 195 stellt der Magistrat die These auf, "Computer-Fachräume werden für den allgemeinbildenden Unterricht künftig nicht mehr benötigt; sie sind in Zukunft nur noch für den Fachunterricht (Informatik) erforderlich". In der Anlage wird dann pro Schule unabhängig von der Größe nur ein Fachraum "Profilbildung/Projekt/IT/Technik" vorgesehen. Die Vermittlung von Kompetenzen in der digitalen Welt setzt jedoch voraus, dass in allen Fächern die Nutzung von IT eingebunden wird, was die KMK bereits im Jahr 2016 in dem erwähnten Strategiepapier erkannt hat. Mobile Geräte, insbesondere Tablets, sind für das Erstellen von entsprechenden Inhalten ungeeignet, auch kleine Notebooks sind aus ergonomischer Sicht für das Erstellen von größeren Dokumenten und Präsentationen oder auch aufwendigen Recherchen nicht zu empfehlen. Wenn gemäß der Magistratsvorlage M 195 nur ein PC-Raum pro Schule vorgesehen ist, müssen anderweitig gut ausgestattete PC-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, die die Schülerinnen und Schüler in Unterrichtsstunden und auch bei der Bearbeitung von Aufgaben nutzen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2021OFOF 1326/2Ausstattung von Schulen mit PC-ArbeitsplätzenOrtsbeiratsantrag · Piraten
- 22. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7240Ausstattung von Schulen mit PC-ArbeitsplätzenDirektanregung
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 107 WochenSTST 516Ausstattung von Schulen mit PC-ArbeitsplätzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf16 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3