Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installieren
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, gemäß seiner Stellungnahme vom 27.11.2020, ST 2054, sowohl bei der Sanierung der Sporthallen im Sportzentrum am Martinszehnten als auch bei der neu geplanten Sporthalle an der Altenhöferallee auf den großen Dachflächen Fotovoltaikanlagen zu errichten.
Begründung
Nach wissenschaftlichen Aussagen ist der jährliche Ausbau der Fotovoltaikanlagen erheblich zu beschleunigen, um die auf EU-Ebene festgelegten Klimaziele zu erreichen. Die großflächigen Dächer von Sporthallen sind für Fotovoltaikanlagen prädestiniert und sollten von der Stadt entsprechend genutzt oder zur Verfügung gestellt werden. Die 1989 auf der Sporthalle am Martinszehnten errichtete kleine Fotovoltaikanlage ist wohl nicht mehr in Betrieb und kann auch durch ihre geringe Größe nicht ertragreich sein. Daher sind bei den anstehenden umfangreichen Sanierungsarbeiten auf den Dachflächen der Hallen großflächige Fotovoltaikanlagen zu installieren. Bei der Neuerrichtung der Sporthalle an der Altenhöferallee ist auf dem geplanten Flachdach der Halle ebenfalls eine großflächige Fotovoltaikanlage einzuplanen. Die vorgesehene begrünte Dachausführung schließt Fotovoltaikanlagen nicht aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2020STST 2054Solaranlagen auf öffentlichen GebäudenStellungnahme
- 8. Februar 2021OFOF 721/12Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2021Sie sind hierOMOM 7231Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installierenDirektanregung
- 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 1185Fotovoltaik auf den Sporthallen in Kalbach-Riedberg installierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats