Hochwasser- und Katastrophenschutz in Eschersheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, einen Sachstandsbericht über den Hochwasser- und Katastrophenschutz in Eschersheim zu erstellen. Dies ist notwendig, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Hochwasser zu warnen und geeignete Maßnahmen zu kommunizieren.
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Der Magistrat wird gebeten, baldmöglichst einen Sachstandsbericht dazu abzugeben, welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz im Stadtteil Eschersheim entlang der Nidda vorgesehen sind, wie die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt wird, welche Apps aktiviert werden und wie eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert wird. Zusätzlich bittet der Ortsbeirat um Auskunft, an welchen Stellen welche Wasserstände gemessen und wie die Anlieger darüber informiert werden.
Begründung
Angesichts der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern sollte auch für den Stadtteil Eschersheim ein Katastrophenschutzplan erarbeitet werden, um die Bevölkerung rechtzeitig vor eintretendem Hochwasser zu warnen. Wichtig wäre dabei auch eine flächendeckende vorherige Unterrichtung der Bewohner über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren, um im Notfall eine möglichst schnelle Warnung durchführen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2021OFOF 87/9Hochwasser- und Katastrophenschutz in EschersheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. September 2021Sie sind hierOMOM 717Hochwasser- und Katastrophenschutz in EschersheimDirektanregung
- 17. Dezember 2021STST 2253Hochwasser- und Katastrophenschutz in EschersheimStellungnahme
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 272Hochwasser- und Katastrophenschutz in EschersheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats