Einrichtung von Behindertenparklätzen an der Stadtbahnhaltestelle Riedberg
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 707 entstanden aus Vorlage: OF 70/12 vom 20.11.2011
Betreff: Einrichtung von Behindertenparklätzen an der Stadtbahnhaltestelle Riedberg Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung auf dem Riedberg in unmittelbarer Nähe der Stadtbahnhaltestelle Riedberg (Linien U 8 und U 9) im Bereich Nelly-Sachs-Platz/Gräfin-Dönhoff-Straße wenigstens zwei Behindertenparkplätze vorzusehen.
Begründung: Mit der wachsenden Bevölkerungszahl auf dem Riedberg wird auch die Anzahl der Nutzer der beiden Stadtbahnlinien zunehmen. Um die Attraktivität der Stadtbahn für Menschen mit Behinderungen noch zu erhöhen, scheint es erforderlich, in unmittelbarer Nähe der Haltestelle Riedberg wenigstens zwei Behindertenparkplätze einzurichten. Auf diese Weise wäre es vor allem für Gehbehinderte viel einfacher, die Stadtbahn zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2011OFOF 70/12Einrichtung von Behindertenparklätzen an der Stadtbahn-Haltestelle RiedbergOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Dezember 2011Sie sind hierOMOM 707Einrichtung von Behindertenparklätzen an der Stadtbahnhaltestelle RiedbergDirektanregung
- 5. März 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 350Einrichtung von Behindertenparkplätzen an der Stadtbahnhaltestelle RiedbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats