Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs…
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Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs und oberhalb der Hüttenmühle
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Machbarkeitsplanung für die Ansiedlung eines Betriebshofs im Bereich Pfingstberg und oberhalb der Hüttenmühle einzustellen. Dies geschieht, um die landwirtschaftlich geprägten Freiflächen und Naherholungsräume zu schützen und eine Bebauung zu verhindern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die maßgeblich von der VGF und dem Verkehrsdezernat betriebene Machbarkeitsplanung zur eventuellen Ansiedlung eines großflächigen Betriebshofs der VGF im angedachten Bereich (siehe Abbildung 4) oberhalb der Hüttenmühle sowie auf dem Pfingstberg (siehe Abbildung 3) umgehend ersatzlos eingestellt wird. Diese zwei Alternativen sind planerisch nicht weiter zu verfolgen. Die vorgeschlagenen weiteren Alternativstandorte westlich der A 5 Weißkirchen oder Bonames/Kalbach zur Prüfung bleiben hiervon unberührt. Die Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2053, wird daher in diesem Sinne ausdrücklich zurückgewiesen.
Begründung
Jegliche angedachte Bebauung (Gewerbe und/oder Wohnen) auf dem gesamten Areal und Umfeld des Pfingstbergs mit den wichtigen landwirtschaftlich geprägten Freiflächen und dem Naherholungsraum wird nach wie vor strikt abgelehnt. Der Erhalt dieser Freiflächen genießt hohe Priorität und ist unverändert weiterhin auf Dauer von Bebauungen frei zu halten. Die weitere Verfolgung der Planung erübrigt sich daher bereits im Vorfeld. Vor dem Hintergrund, dass gerade erneut dieses Areal für eine mögliche Bebauung von einem SPD-geführten Verkehrsdezernat, diesmal in Form der Nutzung als gewerbliche Fläche in diesen Standortbereichen, wieder mal ins Gespräch gebracht wird, lässt erneut vermuten, dass bei einer möglichen positiven Wertung dieser Standorte dann diese als verstecktes Eingangstor bzw. Begründung für weitere Bebauungen, u. a. dann auch für die Trabantenstadt-Planung auf dem Pfingstberg des Oberbürgermeisters dienen soll. Auch diese Planung wird jedoch aufgrund zahlreicher guter Gründe von einer großen Mehrheit der Menschen im Frankfurter Norden weiterhin abgelehnt. Mit der vorzeitigen Einstellung der Betriebshofplanung für diese Standorte und damit auch einhergehenden deutlichen Absage an jegliche Bebauungsideen auf diesen Gebieten oberhalb der Hüttenmühle sowie Pfingstberg (Nieder-Eschbach - Harheim) müssen deshalb diesen Planungsvorstellungen mit einem deutlichen Signal erneut ein klarer Riegel vorgeschoben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. November 2020STST 2053Suche einer Fläche für einen Betriebshof auch in Nieder-EschbachStellungnahme
- 17. Dezember 2020OFOF 313/15Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs und oberhalb der HüttenmühleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7043Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs und oberhalb der HüttenmühleDirektanregung
- 25. Juni 2021Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 1281Aufforderung zur Einstellung der Prüfplanung von zwei Alternativstandorten zur geplanten Verlagerung einer Betriebshoffläche in den Bereichen des Pfingstbergs und oberhalb der HüttenmühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 0