Naturschutzgebiet Mühlbachtal: Regenrinnen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Regenrinnen im Naturschutzgebiet Mühlbachtal regelmäßig zu reinigen, um eine ordnungsgemäße Ableitung des Regenwassers zu gewährleisten. Dies soll verhindern, dass der Weg erodiert und das Naturschutzgebiet geschädigt wird.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Röhrborngasse — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Mangelhaftes Baustellenmanagement21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Sicherstellung der Ganztagsbetreuung an der Schule am Hang ab dem Schuljahr 2026/202727.04.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse02.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Röhrborngasse per E-MailAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die angelegten Regenrinnen auf dem Hauptweg von der Röhrborngasse her kommend, die im weiteren Verlauf quer über den Weg führen, regelmäßig vom Unrat zu befreien.
Begründung
Bei Regen sollen diese Regenrinnen dazu führen, dass das Wasser nicht nur den abschüssigen Weg hinabläuft, sondern auch seitlich in das Naturschutzgebiet abfließen kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2020OFOF 339/16Naturschutzgebiet Mühlbachtal RegenrinnenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2020Sie sind hierOMOM 6994Naturschutzgebiet Mühlbachtal: RegenrinnenDirektanregung
- 12. März 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 606Naturschutzgebiet Mühlbachtal: RegenrinnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats