Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, die Bordsteine in der Gutleutstraße abzusenken, um die Überquerung der Straße für Radfahrende und Fußgänger zu erleichtern. Dies ist notwendig, da der Magistrat eine Ampelanlage an dieser Stelle verweigert hat.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, in der Gutleutstraße im Bereich der Fußgängerinnen- und Fußgänger furt und Bushaltestelle zwischen Am Elektrizitätswerk und Camberger Straße auf beiden Fahrbahnseiten den Bordstein abzusenken, um Radfahrenden, zu Fuß Gehenden und mobilitätseingeschränkten Menschen die Überquerung der Straße zu erleichtern.
Begründung
Da der Magistrat hartnäckig eine Ampelanlage an der genannten Stelle verweigert, sollen wenigstens die Barrieren in Form der Bordsteine fallen. Außerdem queren an dieser Stelle sehr viele Radfahrende aus dem Westhafen und aus Niederrad diesen Straßenabschnitt in Richtung Gutleut und Gallus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 150/1Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 - Hier: Bordsteinabsenkung in der GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021Sie sind hierOMOM 698Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Bordsteinabsenkung in der GutleutstraßeDirektanregung
- 13. Dezember 2021STST 2234Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Bordsteinabsenkung in der GutleutstraßeStellungnahme
- 24. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 44 WochenSTST 1485Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Bordsteinabsenkung in der GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats