Friedhofstaxi als Zubringer für den Neuen Jüdischen Friedhof
Zusammenfassung
In dieser Anregung wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, ob das Friedhofstaxi an bestimmten Tagen für den Transport zu dem Neuen Jüdischen Friedhof genutzt werden kann. Dies wird vorgeschlagen, um älteren Besuchern, die weniger gut zu Fuß sind, den Zugang zu erleichtern. Obwohl die Haltestelle noch umgebaut werden muss, könnte diese Maßnahme eine kurzfristige Lösung bieten.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es eine Möglichkeit gibt, das vorhandene Friedhofstaxi samstags, sonntags und an jüdischen Feiertagen, eventuell ebenso mittwochs, als Zubringer für die Besucher des Neuen Jüdischen Friedhofs zu nutzen
Begründung
Viele Besucher des Neuen Jüdischen Friedhofs sind schon älter und nicht mehr so gut zu Fuß. Da der Umbau der Haltestelle "Neuer Jüdischer Friedhof" nach Auskunft des Dezernats für Mobilität noch eine Zeit lang dauern wird, benötigen die Besucher*innen eine Alternative. Es wäre eine Möglichkeit, von der Haltestelle "Hauptfriedhof" mit dem Friedhofstaxi zum Eingang des Neuen Jüdischen Friedhofs zu kommen und so dafür zu sorgen, dass die Besucher trotz langer vorhandener Fußwege ohne Schwierigkeiten zum Grabbesuch kommen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2025OFOF 1053/10Friedhofstaxi als Zubringer für den Jüdischen FriedhofOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Mai 2025Sie sind hierOMOM 6958Friedhofstaxi als Zubringer für den Neuen Jüdischen FriedhofDirektanregung
- 21. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1203Friedhofstaxi als Zubringer für den Neuen Jüdischen FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats