Galluswarte instand setzen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Galluswarte instand zu setzen und ansprechend zu beleuchten. Dies ist notwendig, da die Galluswarte eine identitätsstiftende Funktion hat und der aktuelle Zustand nicht akzeptabel ist.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Der Magistrat wird gebeten, die Galluswarte instand zu setzen und durch eine ansprechende Beleuchtung, analog zur Friedberger Warte/Bockenheimer Warte, nach Möglichkeit insektenfreundlich und möglichst in LED-Technik, zu illuminieren.
Begründung
Die Galluswarte erfüllt im Viertel eine identitätsstiftende Funktion und zählt als historisches Bauwerk als wichtiges Kulturgut, welches zu erhalten gilt. Als Aushängeschild für das Gallus ist der derzeitige Zustand nicht akzeptabel. Aktuell ist der Putz an einigen Stellen stark beschädigt. Die Fassade ist stellenweise durch Graffiti beschmiert. Kabel und Leitungen sind teilweise von der Fassade abgerissen. Durch den Regen hat die Dachkonstruktion im unteren Abschnitt des Turms die Fassade stellenweise verfärbt. Bei der Instandsetzung ist darauf zu achten, dass ein Herunterwaschen künftig verhindert wird. Nachts wirkt der Turm finster und wenig ansprechend, im Gegensatz zur Friedberger oder Bockenheimer Warte, welche ansprechend illuminiert wurden. Zuletzt wurde die Galluswarte 2004 aufwendig saniert. Davor 1972. Daher wäre es wünschenswert, bei der nächsten Instandsetzung darauf zu achten, dass das Ergebnis für längere Zeit erhalten bleibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. September 2021 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 375/1 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 27. Februar 2022. Der Magistrat antwortete am 13. Dezember 2021 mit der Stellungnahme ST 2215. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 14 Wochen.