Krähensichere Abfallbehälter für die Spielplätze - zunächst an der ElisabethSchwarzhauptAnlage
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2016, OM 688 entstanden aus Vorlage: OF 101/9 vom 22.09.2016
Betreff: Krähensichere Abfallbehälter für die Spielplätze - zunächst an der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der neu gestaltete Kinderspielplatz an der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage mit krähensicheren Abfallbehältern ausgestattet wird.
Begründung: Der runderneuerte Spielplatz an der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage wird sehr gut von den Bewohnern der Albert-Schweitzer-Siedlung angenommen. Beim Umbau sind allerdings keine krähensichere Abfallbehälter aufgestellt worden. Abfälle werden dadurch von Vögeln verstreut, was an Kinderspielplätzen nicht nur unansehnlich ist, sondern ein handfestes hygienisches Problem darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. September 2016OFOF 101/9Müllbehälter an Spielplätzen mit krähensicheren Deckeln nachrüsten - zunächst an der ElisabethSchwarzhauptAnlageOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. Oktober 2016Sie sind hierOMOM 688Krähensichere Abfallbehälter für die Spielplätze - zunächst an der ElisabethSchwarzhauptAnlageDirektanregung
- 9. Dezember 2016Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1775Krähensichere Abfallbehälter für die SPielplätze - zunächst an der Elisabeth-Schwarzhaupt-AnlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats