Eröffnung eines sogenannten "Finanzpunktes" in Frankfurt-Harheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 schlägt vor, einen "Finanzpunkt" in Frankfurt-Harheim zu eröffnen, um den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Bankdienstleistungen anzubieten. Dies ist notwendig, da es im Stadtteil keine Bank und keinen Geldautomaten mehr gibt, was die Erreichbarkeit von Bankgeschäften für die wachsende Bevölkerung erschwert.
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Der Magistrat wird gebeten, Gespräche mit der Frankfurter Volksbank und der Frankfurter Sparkasse 1822 zu führen, um im Stadtteil einen sogenannten "Finanzpunkt" zu eröffnen. An diesem "Finanzpunkt" nach dem Modell in Oberursel sollen sich die beiden Finanzinstitute abwechseln, um auch in digitalen Zeiten durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich vor Ort zu beraten und Bankdienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Dieser "Finanzpunkt" soll als Modellprojekt für weitere Stadtteile dienen, in denen die Kreditinstitute Filialen geschlossen haben.
Begründung
In Harheim gibt es keine Bank mehr. Trotz stetig wachsender Bevölkerung gibt es keinen Geldautomaten mehr im Stadtteil. Für Bankgeschäfte muss in die benachbarten Stadtteile gefahren werden, was mit Kosten für Benzin oder ein ÖPNV-Ticket verbunden ist. Auch die Stadtteile am Rand brauchen ein Mindestmaß an Infrastruktur.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2020OFOF 277/14Eröffnung eines sogenannten Finanzpunktes In Frankfurt-HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. November 2020Sie sind hierOMOM 6873Eröffnung eines sogenannten „Finanzpunktes“ in Frankfurt-HarheimDirektanregung
- 8. März 2021STST 564Eröffnung eines sogenannten ,,Finanzpunktes ́ ́ in Frankfurt-HarheimStellungnahme
- 5. November 2021Antwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 2023Eröffnung eines sogenannten ,,Finanzpunktes ́ ́ in Frankfurt-HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats