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Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.10.2020

Antrag Ortsbeirat

Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt

Details im PARLIS OF_1820-5_2020
30.10.2020

Anregung Ortsbeirat

Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt

Details im PARLIS OM_6857_2020
22.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt

Details im PARLIS ST_473_2021
02.07.2021

Anregung Ortsbeirat

Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen

Details im PARLIS OM_444_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 entstanden aus Vorlage: OF 1820/5 vom 15.10.2020

Betreff: Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt
Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen über den Ziegelhüttenweg auf Höhe des Grundstücks Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so anzulegen, dass er zukünftig auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung die sichere Überquerung des Ziegelhüttenwegs ermöglicht. Begründung: Auf der Höhe Ziegelhüttenweg 35 A befindet sich ein Zebrastreifen, der von der linken Seite des Bürgersteiges stadtauswärts zur rechten Seite führt. Dieser wird von Passanten, die die Fritz-Kissel-Siedlung erreichen wollen, selten genutzt, da sie dazu einen Umweg in die entgegengesetzte Richtung machen müssten. Die Passanten, die von ALDI kommend, die rechte Straßenseite erreichen wollen, um ihr Wohngebiet zu erreichen, nutzen ihn nicht, da sie gezwungen wären, zurückzulaufen. Stattdessen überqueren sie die Straße in Höhe des Bahnübergangs und sind dadurch vom Autoverkehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1