Naturschutzgebiet Mühlbachtal Hinweisschilder
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschilderung im Naturschutzgebiet Mühlbachtal zu verbessern und die Einhaltung der Verhaltensregeln zu kontrollieren. Dies soll dazu beitragen, die Natur zu schützen und die Sicherheit für Wildtiere und Hunde zu gewährleisten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, beim zuständigen Forstamt Groß-Gerau darauf hinzuwirken, dass auf das Naturschutzgebiet Mühlbachtal in Bergen-Enkheim sowie auf die geltenden Verhaltensregeln, wie das Anleinen von Hunden, mit größeren, besser wahrnehmbaren Schildern hingewiesen wird und die Einhaltung der Verhaltensregeln häufiger kontrolliert werden.
Begründung
Beim Mühlbachtal handelt es sich um ein Naturschutzgebiet in Bergen-Enkheim, für das gemäß Stellungnahme des Magistrats, das Forstamt Groß-Gerau verantwortlich ist. Leider wird dieses Gebiet häufig von Hundebesitzern als Auslauf für ihre Hunde genutzt. Da es hier auch Wildbestand gibt, sollten die Hundehalter ihre Hunde angeleint durch das Mühlbachtal führen und den Kot ihrer Hunde nicht auf den Wegen zurücklassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2020OFOF 335/16Naturschutzgebiet Mühlbachtal HinweisschilderOrtsbeiratsantrag · SPD
- 27. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6797Naturschutzgebiet Mühlbachtal HinweisschilderDirektanregung
- 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 105Naturschutzgebiet Mühlbachtal HinweisschilderStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats