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ABG Siedlung Riederwald - geplante Sanierungsmaßnahmen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
34 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die ABG Holding aufzufordern, die Mieter über die geplanten Sanierungsmaßnahmen zu informieren und diese einvernehmlich mit den Anwohnern zu besprechen. Dies ist wichtig, um die historische Substanz der Siedlung zu erhalten und die Interessen der Bewohner zu wahren.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, die ABG Holding als städtische Wohnungsbaugesellschaft aufzufordern, zeitnah die Mieterinnen und Mieter über die geplanten Sanierungsarbeiten zu informieren. Die vorgesehenen Maßnahmen zur Gestaltung der Außenfassaden und Grünflächen (Gemeinschaftsflächen sowie zu den Häusern gehörende Gärten) für denkmalgerechte Optik sollen mit den betroffenen Siedlungsbewohnerinnen und Siedlungsbewohnern einvernehmlich besprochen und beschlossen werden.

Begründung

Auf einer Informationsveranstaltung bei der Ernst-May-Gesellschaft/Forum Neues Frankfurt am 24.10.2019 wurde von einem Mitarbeiter bekannt gegeben, dass seitens des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Rahmen des Programms "Nationale Projekte des Städtebaus" Fördergelder zur Sanierung der Ernst-May-Siedlungen in Frankfurt zur Verfügung gestellt werden. Diese Siedlungen gelten als historisch relevante Architekturobjekte und sollen mithilfe der genannten Fördergelder denkmalgerecht saniert werden. Da der Riederwald außerdem städtebaulich als Gartenstadt gilt, gibt es Bestrebungen, das Gesamtensemble der Siedlung anschließend zum Weltkulturerbe erklären zu lassen. Dem Bericht auf der Informationsveranstaltung war zu entnehmen, dass die ABG Holding bereits Vorbereitungsarbeiten für eine fachgerechte Sanierung in Auftrag gegeben hat und mit den Sanierungsarbeiten in 2020 begonnen werden solle. Vorher jedoch würden die Anwohner über die geplanten Maßnahmen informiert und die betroffenen Mieterinnen und Mieter zum Sachverhalt angehört werden. Bisher ist diesbezüglich nichts passiert. Es mag Corona geschuldet sein, dass man bisher keine öffentliche Veranstaltung zu dieser Sache ausrichten konnte. Allerdings wäre es nicht fair den Mieterinnen und Mietern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern gegenüber, wenn nun die ABG Holding nach eigenem Gutdünken entscheiden und die Betroffenen ohne vorheriges Einvernehmen vor vollendete Tatsachen stellen würde. Das Thema Gartenstadt beinhaltet, dass die Siedlung einen persönlichen Charakter erhält durch die individuelle Gestaltung der Freiflächen zum Zweck einer sozialen Gemeinschaft unter den Bewohnerinnen und Bewohnern. Insofern sollte mit den Bewohnerinnen und Bewohnern geklärt werden, wie eine zeitgerechte Flächennutzung aussehen soll. Bei der denkmalgerechten Sanierung der Siedlungshäuser ist zu beachten, dass der standardmäßig vorgegebene Wohnkomfort des 21. Jahrhunderts nicht dem Denkmalschutz zum Opfer fällt. Hier müssen Lösungen gesucht werden, wie man Denkmalschutz und Wohnstandard gleichermaßen gerecht wird.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. Oktober 2020OFOF 779/11ABG Siedlung Riederwald - geplante SanierungsmaßnahmenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 26. Oktober 2020Sie sind hier
    OMOM 6744ABG Siedlung Riederwald - geplante Sanierungsmaßnahmen
    Direktanregung
  3. 25. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 34 WochenSTST 1129ABG Siedlung Riederwald - geplante SanierungsmaßnahmenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 1 · 03.05.2021
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 40

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