Einen Kleingärtnerweg für Frankfurt!
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Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 69/4 vom 12.11.2011
Betreff: Einen Kleingärtnerweg für Frankfurt! Vorgang: OI 2/11 OBR 4; B 340/11 Der Magistrat wird gebeten die Bezeichnung "Kleingärtnerweg" in die städtische Liste möglicher Namen für Straßen und Wege aufzunehmen.
Begründung: Der Kleingärtnerverein Buchhang e.V. hat das Interesse bekundet, die Verdienste der Kleingärtner auch in den Straßennamen sichtbar zu machen. Die Benennung, die der Ortsbeirat mehrheitlich vorgeschlagen hat, wurde durch die Stadt abgelehnt. Die Gründe, die gegen den konkreten Weg vorgebracht werden, sind leider nachvollziehbar, sprechen aber nicht generell gegen den Namen "Kleingärtnerweg". Die Benennung der Straßen und Wege wird vorgenommen aus "polizeilichen, postalischen und Orientierungsgründen" (Bericht B 340). Darüber hinaus wird durch die Straßen- und Wegenamen aber auch aufgezeigt, wer oder was würdig ist, Namensgeber zu sein. Großstädte bieten wenige Möglichkeiten, Natur zu erleben und zu erfahren. Durch die Gestaltung von Kleingärten können Städter hier aktiv werden und auch Selbstverwirklichung erfahren. Darüber hinaus werden hier aber auch Naturräume für die gesamte Stadtgesellschaft gestaltet und erhalten, weshalb die Benennung eines "Kleingärtnerweges" zur Würdigung von deren Verdiensten für die Stadt sinnvoll erscheint. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2011OFOF 69/4Einen Kleingärtnerweg für Frankfurt!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011Sie sind hierOMOM 670Einen Kleingärtnerweg für Frankfurt!Direktanregung
- 20. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 287Einen Kleingärtnerweg für Frankfurt!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats