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Umbau des Bereiches Willemerstraße/Wasserweg II hier: Stand der Planung

Vorlagentyp: OM
31 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 27.05.2011, OM 66 entstanden aus Vorlage: OF 12/5 vom 18.04.2011

Betreff: Umbau des Bereiches Willemerstraße/Wasserweg II hier: Stand der Planung Vorgang: OM 206/06 OBR 5; ST 894/06 Der Magistrat wird gebeten, umgehend die Planung für den Umbau und die Neugestaltung der Willemerstraße, zwischen Dreieichstraße und Wasserweg sowie der Querung der Dreieichstraße, dem Ortsbeirat 5 vorzustellen und einen Termin für die Umsetzung zu nennen.

Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat am 29.06.2006 die Anregung an den Magistrat, OM 206, mit obigem Inhalt verabschiedet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. April 2011OFOF 12/5Umbau des Bereiches Willemerstraße/Wasserweg II hier: Stand der PlanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. Mai 2011Sie sind hier
    OMOM 66Umbau des Bereiches Willemerstraße/Wasserweg II hier: Stand der Planung
    Direktanregung
  3. 18. November 2011Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1239Umbau des Bereiches Willemerstraße/Wasserweg II hier: Stand der PlanungStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 5 · 28.10.2011
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

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