Mit dem Rad unterm Ratswegkreisel und nach Offenbach
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 668 entstanden aus Vorlage: OF 65/4 vom 17.10.2011
Betreff: Mit dem Rad unterm Ratswegkreisel und nach Offenbach Vorgang: ST 1544/09 Der Magistrat möge prüfen und berichten:
- Wann ist mit der zugesagten Radweg-Beschilderung unter dem Ratswegkreisel zu rechnen?
- Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Radwegverbindung über die Kaiserleibrücke zu verbessern? Begründung: Zu
- Schon im Jahre 2009 hat der Magistrat zugesagt, im Rahmen einer stadtweiten Verbesserung der Beschilderung von Radwegen auch den Ratswegkreisel einzubeziehen (ST 1544 vom 2.11.2009). Inzwischen finden sich überall im Stadtgebiet neue Wegweiser für Radler, unter dem Ratswegkreisel jedoch nicht. Zu
- Auf der Kaiserleibrücke werden die Fahrbahndecken für den Radverkehr aktuell ausgebessert. Auf der Westseite sind die Arbeiten abgeschlossen und haben zu einer Verschlechterung geführt: So gibt es dort plötzlich ein permanentes Schild "Radfahrer absteigen". Die Ostseite wird derzeit bearbeitet, sodass die Kaiserleibrücke mit dem Rad gar nicht zu befahren ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2011OFOF 65/4Mit dem Rad unterm Ratswegkreisel und nach OffenbachOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2011Sie sind hierOMOM 668Mit dem Rad unterm Ratswegkreisel und nach OffenbachDirektanregung
- 5. März 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 365MIt dem Rad unterm Ratswegkreisel und nach OffenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats