Erneuerung der Gemeindewaage in Nieder-Erlenbach
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Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 665 entstanden aus Vorlage: OF 50/13 vom 14.11.2011
Betreff: Erneuerung der Gemeindewaage in Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, die Gemeindewaage in der Märker Straße wieder instand zu setzen und zu modernisieren. Diese Waage wird vor allem von den vielen landwirtschaftlichen Betrieben in Nieder-Erlenbach und Umgebung benötigt. Die Stadt Frankfurt am Main hat sich im Grenzänderungsvertrag (§ 8 Absatz 1) zum Erhalt der Gemeindewaage verpflichtet.
Begründung: Die Gemeindewaage in der Märker Straße ist seit einiger Zeit defekt. Dies ist für die Landwirte in Nieder-Erlenbach und den umliegenden Orten keine haltbare Situation, da die nächste von der Stadt betriebene Waage erst wieder am Hafen zu finden ist. Für den von der Landwirtschaft geprägten Nordosten Frankfurts ist eine Waage in unmittelbarer Nähe allerdings von hoher Bedeutung, da hier auf kurzem Wege Getreide, Gemüse, Dünger oder auch Obst schnell und unkompliziert gewogen werden kann. Die Landwirte müssen zurzeit auch auf Waagen außerhalb Frankfurts zurückgreifen, womit der Stadt Frankfurt Einnahmen verloren gehen. Des Weiteren könnten auf dieser Waage auch Autos gewogen werden, sofern dies beispielsweise von der Polizei gefordert wird. Außerdem besagt auch der Grenzänderungsvertrag für Nieder-Erlenbach die Instandhaltung, Wartung und Reparatur sowie den Standort einer Waage in Nieder-Erlenbach. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2011OFOF 50/13Erneuerung der Industriewaage in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2011Sie sind hierOMOM 665Erneuerung der Gemeindewaage in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 10. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 234Erneuerung der Gemeindewaage in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats