Nied: Bessere Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt prüfen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt in Nied zu prüfen, um die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern zu erhöhen. Dies ist notwendig, da es bereits zu mehreren Unfällen gekommen ist, bei denen die Aufpflasterungen übersehen wurden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die im Jahr 2019 in der Straße Neumarkt in Nied durchgeführten geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen in Form der vier Aufpflasterungen besser gekennzeichnet werden können, um Unfälle von Fußgängern und Radfahrern entgegenzuwirken.
Begründung
Im Jahr 2019 wurde die Straße Neumarkt in Nied als geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme an vier Stellen aufgepflastert. Diese Maßnahme hat sehr erfolgreich dazu beigetragen, dass Fahrzeuge langsamer durch die Straße fahren müssen und die Fußgänger und Radfahrer weniger gefährdet werden. Nun ist es zu mehreren Unfällen von Radfahrern und Fußgängern gekommen, welche die Aufpflasterungen übersehen haben und hierdurch schwer gestürzt sind (einem Mitglied des Ortsbeirates ist mindestens jeweils ein Radfahrer und ein Fußgänger namentlich bekannt, die durch Stürze schwer verletzt wurden). Ggf. könnte durch eine deutlichere Kennzeichnung der Aufpflasterungen derlei Stürze verhindert werden. Bisher sind die Aufpflasterungen nicht gekennzeichnet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021OFOF 142/6Nied: Bessere Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt prüfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. September 2021Sie sind hierOMOM 657Nied: Bessere Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt prüfenDirektanregung
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 2214Nied: Bessere Kennzeichnung der Aufpflasterungen auf dem Neumarkt prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats