Unterliederbach: Liederbach
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Standfestigkeit der Bäume, Uferbefestigungen und Brücken am Liederbach zu überprüfen. Dies ist notwendig, um mögliche Schäden nach dem Hochwasser am 14.08.2020 zu identifizieren und zukünftige Schäden zu verhindern.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, durch eine Sonderkontrolle nach dem letzten Hochwasser die Standfestigkeit der Bäume, der Uferbefestigungen und der Brücken entlang des Liederbachs genau auf Schäden zu untersuchen.
Begründung
Beim Hochwasser am 14.08.2020 trat der Liederbach fast auf seiner gesamten Länge über die Ufer, besonders betroffen war Unterliederbach. Hier wurde sogar ein Teil von einer Ufermauer weggespült. Zum Glück kamen keine Personen zu Schaden, der Sachschaden war dagegen aber beträchtlich. Verspätet auftretende Folgeschäden können nicht ausgeschlossen werden bzw. es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es beim nächsten Hochwasser noch größere Schäden gibt. Daher ist es notwendig, dass jetzt die Standfestigkeit der Bäume, der Uferbefestigungen und der Brücken auf mögliche Schäden hin genau untersucht werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2020OFOF 1359/6Unterliederbach: LiederbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2020Sie sind hierOMOM 6480Unterliederbach: LiederbachDirektanregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 395Unterliederbach: LiederbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 31