Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke auf Höhe Niedwiesenstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen Grundlagen der Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke zu prüfen. Die Bevölkerung empfindet den Wegfall als Einschränkung ihrer Bewegungsmöglichkeiten, weshalb eine Überprüfung der Entscheidung angestrebt wird.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. auf welcher rechtlichen Grundlage die Schließung der Querungsmöglichkeit der Main-Weser-Bahnstrecke erfolgte; 2. ob es sich um eine Kreuzung im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) handelt; 3. welche straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen hierzu getroffen wurden und in Zukunft noch getroffen werden.
Begründung
Die Querung der Main-Weser-Strecke an dieser Stelle wurde aus vielen Gründen von der in der engeren und weiteren Umgebung lebenden Bevölkerung genutzt. Viele empfinden den Wegfall als Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit und können dafür keinen sachlichen Grund erkennen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2020OFOF 837/9Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke auf Höhe NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 27. August 2020Sie sind hierOMOM 6461Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke auf Höhe NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 305Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke auf Höhe NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6