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Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke auf Höhe Niedwiesenstraße

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, die rechtlichen Grundlagen der Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke zu prüfen. Die Bevölkerung empfindet den Wegfall als Einschränkung ihrer Bewegungsmöglichkeiten, weshalb eine Überprüfung der Entscheidung angestrebt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. auf welcher rechtlichen Grundlage die Schließung der Querungsmöglichkeit der Main-Weser-Bahnstrecke erfolgte; 2. ob es sich um eine Kreuzung im Sinne des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) handelt; 3. welche straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen hierzu getroffen wurden und in Zukunft noch getroffen werden.

Begründung

Die Querung der Main-Weser-Strecke an dieser Stelle wurde aus vielen Gründen von der in der engeren und weiteren Umgebung lebenden Bevölkerung genutzt. Viele empfinden den Wegfall als Einschränkung der Bewegungsmöglichkeit und können dafür keinen sachlichen Grund erkennen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. August 2020OFOF 837/9Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke auf Höhe NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 27. August 2020Sie sind hier
    OMOM 6461Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke auf Höhe Niedwiesenstraße
    Direktanregung
  3. 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 305Schließung der Querung der Main-Weser-Strecke auf Höhe NiedwiesenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 45 · 21.01.2021
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6

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