Multifunktionsfeld Sportanlage östlich der Altenhöferallee
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand der Sportanlage östlich der Altenhöferallee zu überprüfen und den Bedarf der lokalen Vereine zu berücksichtigen. Dies ist notwendig, um Engpässe im Vereins- und Schulsport zu vermeiden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, den aktuellen Planungsstand der Sportanlage östlich der Altenhöferallee mit dem Bedarf der lokalen Vereine abzugleichen und vorzustellen. Hier ist insbesondere der Stand bezüglich des Multifunktionsfeldes zu klären.
Begründung
Da die lokalen Sportvereine aktuell sprichwörtlich aus allen Nähten platzen, ist es essenziell, auf der neu geplanten Sportanlage möglichst viel Platz für den Vereins- und Schulsport zu schaffen. Die Realisierung der Skateanlage auf diesem Gelände ist sicherlich gut gemeint, aber führt zu erheblichen Engpässen an anderer Stelle. Hier sollte möglichst schnell mit den Vereinen und Schulen gesprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. August 2020OFOF 602/12Multifunktionsfeld Sportanlage östlich der AltenhöferalleeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 28. August 2020Sie sind hierOMOM 6443Multifunktionsfeld Sportanlage östlich der AltenhöferalleeDirektanregung
- 14. Dezember 2020Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2164Multifunktionsfeld Sportanlage östlich der AltenhöferalleeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats