Ahornhain im Strahlenberger Weg
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Bisheriger Verlauf
31.07.2020
21.08.2020
09.11.2020
09.11.2020
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6381 entstanden aus Vorlage: OF 1696/5 vom 31.07.2020
Betreff: Ahornhain im Strahlenberger Weg
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, um die Befahrung des Ahornhains im Strahlenberger Weg mittels Pkw zu verhindern, beispielsweise durch die Installation von Pollern oder Fahrradbügeln. Begründung:
Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass in dem Ahornhain zwischen Strahlenberger Weg 26A und Strahlenberger Weg 30 (dabei handelt es sich um ein mit Ahornbäumen bewachsenes Landschaftsschutzgebiet) zur Abend-/Nachtzeit Pkws einfahren, um zwischen den Bäumen zu parken. Dabei werden häufig die Audioanlagen der Autos aufgedreht und das Auto als Mittelpunkt für Partys in der Anlage genutzt. Durch das Befahren der Grünanlage mittels Pkw wird diese beschädigt. Ferner führen die genannten Partys zu Vermüllungen und gehen mit erheblichen Lärmemissionen einher. Bürgerinnen und Bürger haben mitgeteilt, dass sich das 8. Polizeirevier angesichts der Corona-Pandemie nicht in der Lage sieht, den Ahornhain beim nächtlichen Streifefahren auszuleuchten bzw. zu kontrollieren. Durch die Installation von Pollern oder Fahrradbügeln im zur Straße hin zeigenden Teil des Ahornhains (versetzt zu den Bäumen an der Straße) könnte das Befahren mit Pkws verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1965 Aktenzeichen: 67 0