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Goldstein: Neues Straßenbahnnetz 2025

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 6
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, die Straßenbahnlinie 20 bis zum Waldfriedhof Goldstein zu verlängern. Dies würde den Bewohnern von Goldstein einen direkten Anschluss an den Hauptbahnhof ermöglichen und die Anbindung der Carl-von-Weinberg-Schule verbessern.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, das Netzkonzept 2025 für die Straßenbahn dahin gehend zu ändern, dass die Linie 20 zwischen Rebstockbad und Waldfriedhof Goldstein verkehren soll.

Begründung

Am 06.07.2020 hat Stadtrat Oesterling das neue Netzkonzept für die Straßenbahn ab 2025 vorgestellt. Dabei soll die neue Linie 20 vom Rebstockbad bis zur Bürostadt Niederrad fahren. Dort existiert nur eine einfache Wendemöglichkeit über einen Gleiswechsel. Bei einer Verlängerung der Linie 20 bis zum Waldfriedhof Goldstein wäre eine Wendemöglichkeit über eine Schleife gegeben. Das Umsetzen an der Bürostadt Niederrad würde entfallen. Vorteile wären, die Bewohner von Goldstein hätten mit der Linie 20 einen direkten Anschluss an die Haltestelle "Hauptbahnhof" und die Schüler der Carl-von-Weinberg-Schule hätten eine zusätzliche ÖPNV-Anbindung aus Richtung Niederrad.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. August 2020OFOF 1344/6Goldstein: Neues Straßenbahnnetz 2025Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. August 2020Sie sind hier
    OMOM 6358Goldstein: Neues Straßenbahnnetz 2025
    Direktanregung
  3. 23. November 2020Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1996Goldstein: Neues Straßenbahnnetz 2025Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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