Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des Riedstegs
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass im Baugebiet südlich des Riedstegs alle nötigen Container nach neuester Niederflurtechnik installiert werden. Dies soll zukünftige Folgekosten und unzureichende Müllentsorgung im Stadtteil verhindern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Ausführung des Baugebiets südlich des Riedstegs sicherzustellen, dass alle notwendigen Container für Glas-, Papier-, Bio-, Rest- und Wertstoffmüll nach neuster Niederflurtechnik angelegt werden.
Begründung
Bei der Planung von Neubaugebieten wird die Bauausführung den Projektentwicklern überlassen, die häufig die kostengünstigste verfügbare Technik installieren. Dadurch wird der Stadtteil oft über Jahre hinweg mit unzureichender Technik belastet. Die Nachrüstung der Technik muss dann aufwendig und teuer durch die öffentliche Hand oder öffentliche Betriebe wie die FES erfolgen. Um spätere hohe Folgekosten zu vermeiden, sollte bei Neubauprojekten von Anfang an die aktuelle Technik vorgeschrieben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2025OFOF 189/13Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des RiedstegsOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2025Sie sind hierOMOM 6327Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des RiedstegsDirektanregung
- 7. April 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 566Niederflurcontainer im Baugebiet südlich des RiedstegsStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats