Buslinie 25 - Kurmarkstraße nicht abhängen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle "Kurmarkstraße" der Buslinie 25 weiterhin anzufahren, da sie von Anwohnern häufig genutzt wird. Ein Wegfall würde die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs in Nieder-Erlenbach negativ beeinflussen.
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Der Magistrat wird gebeten, bei der neuen Linienführung der Buslinie 25 die Haltestelle "Kurmarkstraße" auch weiterhin anzufahren.
Begründung
Die Bushaltestelle "Kurmarkstraße" wird von Anwohnern der anliegenden Straßen oft benutzt. Ein Wegfall dieser Bushaltestelle wird die Attraktivität des ÖPNV in Nieder-Erlenbach unnötig verschlechtern, da die wichtige S-Bahn-Linie S 6 nicht mehr so gut wie bisher für alle Erlenbacher erreichbar sein würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2020OFOF 279/13Buslinie 25 - Kurmarkstraße nicht abhängenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2020Sie sind hierOMOM 6301Buslinie 25 - Kurmarkstraße nicht abhängenDirektanregung
- 8. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 316Buslinie 25 - Kurmarkstraße nicht abhängenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats