Einrichtung einer Bushaltestelle für die Linie 25 im Bereich Nieder-Erlenbach Ost
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 schlägt vor, dass die Buslinie 25 in Nieder-Erlenbach Ost zwei zusätzliche Haltestellen einrichtet. Dies soll die Anbindung an den ÖPNV verbessern und den Nutzern eine komfortablere Verbindung zur S-Bahn ermöglichen.
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Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Buslinie 25 zusätzlich weitere Haltestellen in Nieder-Erlenbach anfährt. Es sind die Haltestellen "Nieder-Erlenbach Schule" und "Am Klingelborn" spätestens beim nächsten Fahrplanwechsel zu berücksichtigen. Wenn es der Stadt Frankfurt ernst damit ist, den ÖPNV zu stärken, muss eine bessere Anbindung aller Wohngegenden erreicht werden.
Begründung
Wer im Bereich Nieder-Erlenbach Ost wohnt und den ÖPNV zur S-Bahn nutzen will, muss entweder einen Fußweg zurücklegen oder umständlich mit dem Bus der Linie 29 zur Haltestelle "Hohe Brück" oder "Rathaus" fahren. Dort angekommen, muss man hoffen, dass der Bus der Linie 25 nicht gerade weggefahren ist und man 20 Minuten auf den Anschluss warten muss. Dies könnte komfortabler sein, wenn die Busse der Linie 25 die beiden zusätzlichen Haltestellen anfahren würden. Es wäre eine Verbesserung für alle Nutzer des ÖPNV und würde diesen attraktiver machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2020OFOF 255/13Einrichtung einer Bushaltestelle für die Linie 25 im Bereich des BergesOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Februar 2020Sie sind hierOMOM 5824Einrichtung einer Bushaltestelle für die Linie 25 im Bereich Nieder-Erlenbach OstDirektanregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 869Einrichtung einer Bushaltestelle für die Linie 25 im Bereich Nieder-Erlenbach OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats