Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14 zu ergreifen, um erträgliche Mietverhältnisse zu gewährleisten. Dies geschieht vor dem Hintergrund von Einschüchterungen durch den neuen Eigentümer. Ziel ist es, die Mieter vor Entmietung und Schikanen zu bewahren.
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Der Magistrat wird gebeten, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um die Mietverhältnisse für alle Mieterinnen und Mieter in der Bornheimer Landstraße 14 mit erträglichen Mieten zu erhalten. Dazu wird der Magistrat gebeten, 1. wenn nötig, sein Vorkaufsrecht wahrzunehmen; 2. die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu untersagen; 3 die Bewohnerinnen und Bewohner vor Schikanen bei der Renovierung und Sanierung zu schützen; 4. regelmäßige Begehungen durch die verantwortlichen Ämter vorzunehmen.
Begründung
Nach dem Verkauf des Hauses an die Firma WPS hat diese versucht, durch massive Einschüchterungen und völlig überzogene Mietankündigungen die Mieterinnen und Mieter des Hauses zu vertreiben. Vor diesem Hintergrund ist der Magistrat aufgefordert, die Betroffenen nach besten Kräften zu unterstützen und sie vor Entmietung und Schikanen zu bewahren. Da die Bornheimer Landstraße 14 in einem Milieuschutzgebiet liegt, gibt es dazu inzwischen die entsprechenden gesetzlichen Instrumente und Verfahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2020OFOF 903/3Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14Ortsbeiratsantrag · SPD
- 25. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6286Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14Direktanregung
- 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 1Schutz der Mieterinnen und Mieter der Bornheimer Landstraße 14Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0