Anlegen von Wildblumenwiesen als Teil von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung von Rasenanlagen in Wildblumenwiesen zu prüfen. Dies soll die Biodiversität fördern und die optische Aufwertung der Flächen zwischen den Siedlungshäusern ermöglichen.
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Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwieweit Teile von Rasenanlagen auf öffentlichen Flächen zwischen Siedlungshäusern zu Wildblumenwiesen umgestaltet werden können.
Begründung
Wildblumenwiesen besitzen eine wichtige Nahrungs- und Habitatfunktion für zahlreiche Insekten wie Schmetterlinge, Wildbienen und Käfer und fördern hierbei besonders auch stark spezialisierte Insektenarten. Sie ermöglichen damit eine Diversifizierung von Lebensräumen, die in der freien Flur nur noch selten zu finden sind. Außerdem bieten sie zahlreichen Vogelarten, sowohl samen- als auch insektenfressenden, gute Nahrungsquellen. Durch den vergleichsweise geringen finanziellen und pflegetechnischen Aufwand bietet diese Art der Wiese eine einfache und effektive Maßnahme zur Förderung der Biodiversität an. Gleichzeitig wertet es die Flächen zwischen den Häusern optisch auf. Die Menschen in den Siedlungen blicken nicht nur auf grünen Rasen, sondern erfreuen sich am Anblick bunt gemischter Blumen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2020OFOF 827/9Anlegen von Wildblumenwiesen als Teil von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6260Anlegen von Wildblumenwiesen als Teil von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1612Anlegen von Wildblumenwiesen als Teil von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats