Anlegen von Wildblumenwiesen als Teil von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Prüfung, inwieweit Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern in Wildblumenwiesen umgestaltet werden können. Dies soll die Biodiversität fördern und die optische Aufwertung der Flächen zwischen den Häusern ermöglichen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen, inwieweit Teile von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern zu Wildblumenwiesen umgestaltet werden können.
Begründung
Wildblumenwiesen besitzen eine wichtige Nahrungs- und Habitatfunktion für zahlreiche Insekten, wie Schmetterlinge, Wildbienen und Käfer und fördern hierbei besonders auch stark spezialisierte Insektenarten. Sie ermöglichen damit eine Diversifizierung von Lebensräumen, die in der freien Flur nur noch selten zu finden sind. Außerdem bieten sie zahlreichen Vogelarten, sowohl samen- als auch insektenfressenden, gute Nahrungsquellen. Durch den vergleichsweise geringen finanziellen und pflegetechnischen Aufwand bietet diese Art der Wiese eine einfache und effektive Maßnahme zur Förderung der Biodiversität an. Gleichzeitig wertet es die Flächen zwischen den Häusern optisch auf. Die Menschen in den Siedlungen blicken nicht nur auf grünen Rasen, sondern erfreuen sich am Anblick buntgemischter Blumen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2020Sie sind hierOFOF 827/9Anlegen von Wildblumenwiesen als Teil von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · LINKE.
- 25. Juni 2020OMOM 6260Anlegen von Wildblumenwiesen als Teil von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 11. September 2020Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1612Anlegen von Wildblumenwiesen als Teil von Rasenanlagen zwischen Siedlungshäusern im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU und SPD (= Ablehnung)