Breitbandverfügbarkeit im Ortsbezirk 9
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 fordert den Magistrat auf, eine digitale Informationsstelle zur Verfügung zu stellen, um die Breitbandverfügbarkeit im Ortsbezirk 9 zu überprüfen. Dies ist notwendig, da der aktuelle Zugang zu den Informationen nicht funktioniert.
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Der Magistrat wird gebeten, den Bürgerinnen und Bürgern eine taugliche digitale Informationsstelle zur Verfügung zu stellen, mittels derer diese die in ihrem Bereich angebotene Bandbreite überprüfen können.
Begründung
Angeblich hat der Magistrat unter der Adresse www.frankfurt.de/breitbandverfuegbarkeit eine Informationsseite eingerichtet, mit deren Hilfe sich überprüfen lässt, welcher Anbieter welche Bandbreite bereitstellen kann. Der Zugang zu dieser Seite ist aber offenbar dem neuen Internetauftritt der Stadt zum Opfer gefallen, jedenfalls führt der Link ins Leere.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2019BB 207Digitale Metropole FrankfurtRheinMainMagistratsbericht
- 10. Juni 2020OFOF 811/9Breitbandverfügbarkeit im Ortsbezirk 9 – B 207Ortsbeiratsantrag · FDP
- 25. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6259Breitbandverfügbarkeit im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 7. September 2020Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1519Breitbandverfügbarkeit im Ortsbezirk 9Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats