Parkflächen Reginastraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, in der neu geschaffenen verkehrsberuhigten Zone in der Reginastraße Parkflächen zu markieren, um legales Parken zu ermöglichen und Anwohner über die Situation zu informieren. Dies soll die Nutzung der Parkflächen in der verkehrsberuhigten Zone verbessern.
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Der Magistrat wird gebeten, in der neu geschaffenen verkehrsberuhigten Zone in der Reginastraße Parkflächen zu markieren.
Begründung
In verkehrsberuhigten Zonen ist das Parken nur auf markierten Flächen gestattet. Damit ist das legale Parken in der neu eingerichteten verkehrsberuhigten Zone nicht mehr möglich. Um Anwohnern diese Situation deutlich zu machen und gleichzeitig das Parken an geeigneten Stellen zu ermöglichen, erscheint die Maßnahme sinnvoll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 8. Juni 2020OFOF 250/14Parkflächen ReginastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6247Parkflächen ReginastraßeDirektanregung
- 12. Oktober 2020STST 1805Parkflächen ReginastraßeStellungnahme
- 19. November 2021OFOF 48/14Parkplatzmarkierungen ReginastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2021OMOM 1165Parkplatzmarkierungen ReginastraßeDirektanregung
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 93 WochenSTST 764Parkplatzmarkierungen ReginastraßeStellungnahme
- 5. Juni 2025OFOF 243/14Parkplatzmarkierungen ReginastraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats