Parkplatzmarkierungen Reginastraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Markierung von Parkplätzen in der Reginastraße zügig umzusetzen, da die Straße als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen wurde. Dies soll legales Parken auf den geeigneten Flächen ermöglichen.
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Der Magistrat wird gebeten, die vom Ortsbeirat beantragte und vom Magistrat in seiner Stellungnahme vom 12.10.2020, ST 1805, zugesagte Markierung von Parkplätzen zügig umzusetzen.
Begründung
Die vom Ortsbeirat angeregte Ausweisung der Reginastraße als verkehrsberuhigte Zone ist inzwischen realisiert. Die Ausweisung der Parkflächen sollte daher erfolgen, damit legales Parken auf den dafür geeigneten Flächen ermöglicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2020OFOF 250/14Parkflächen ReginastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Juni 2020OMOM 6247Parkflächen ReginastraßeDirektanregung
- 12. Oktober 2020STST 1805Parkflächen ReginastraßeStellungnahme
- 19. November 2021OFOF 48/14Parkplatzmarkierungen ReginastraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2021Sie sind hierOMOM 1165Parkplatzmarkierungen ReginastraßeDirektanregung
- 21. März 2022STST 764Parkplatzmarkierungen ReginastraßeStellungnahme
- 5. Juni 2025OFOF 243/14Parkplatzmarkierungen ReginastraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Juni 2025OMOM 7128Parkplatzmarkierungen ReginastraßeDirektanregung
- 24. Oktober 2025Antwort des Magistrats · nach 281 WochenSTST 1768Parkplatzmarkierungen ReginastraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats