Mögliches A 5-Baugebiet: Bürgerbeteiligung sicherstellen! Nicht nur eine "bürgerferne" virtuelle Bürgerbeteiligung durchführen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, Bürgerbeteiligung vor Ort zu ermöglichen, anstatt diese ausschließlich virtuell durchzuführen. Dies ist notwendig, um den Bürgerinnen und Bürgern eine angemessene und barrierefreie Informations- und Diskussionsplattform zu bieten.
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Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit dem Ortsbeirat zeitnah Veranstaltungen vor Ort zu entwickeln, bei denen sich Bürgerinnen und Bürger im Angesicht mit Vertreterinnen und Vertretern der Stadt zu diesem Themenkomplex austauschen können. Dabei sollten Veränderungen der Corona-Regelungen von Land/Stadt aktiv beobachtet werden, um zügig Alternativen der Bürgerbeteiligung vor Ort anbieten zu können.
Begründung
Corona sollte bei diesen Infektionszahlen kein Grund sein, die notwendige Information und Diskussion ausschließlich im Internet führen zu müssen. Das wird der Bedeutung dieser Voruntersuchungen im Nordwesten nicht gerecht, und ist auch nicht für alle Bürgerinnen und Bürger der angemessene, barrierefreie "Ort".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2020OFOF 552/8Mögliches A 5-Baugebiet: nicht nur eine „bürgerferne“ virtuelle Bürgerbeteiligung durchführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6212Mögliches A 5-Baugebiet: Bürgerbeteiligung sicherstellen! Nicht nur eine „bürgerferne“ virtuelle Bürgerbeteiligung durchführenDirektanregung
- 23. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1908Mögliches A 5-Baugebiet: Bürgerbeteiligung sicherstellen! Nicht nur eine "bürgerferne" virtuelle Bürgerbeteiligung durchführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats