Mögliches A 5-Baugebiet: nicht nur eine "bürgerferne" virtuelle Bürgerbeteiligung durchführen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, zeitnah Veranstaltungen vor Ort zu entwickeln, um eine direkte Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Dies soll sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger angemessen über das Bauvorhaben informiert werden und ihre Meinungen einbringen können.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: Zeitnah Veranstaltungen vor Ort zu entwickeln, bei denen sich BürgerInnen im Angesicht mit VertreterInnen der Stadt zu diesem Themenkomplex austauschen können. Dabei sollten Veränderungen der Corona-Regelungen von Land/Stadt aktiv beobachtet werden, um zügig Alternativen der Bürgerbeteiligung anbieten zu können.
Begründung
Corona sollte bei diesen Infektionszahlen kein Grund sein, die notwendige Information und Diskussion ausschließlich im Internet führen zu müssen. Das wird der Bedeutung dieses möglichen, umfangreichen Bauvorhabens im Nordwesten nicht gerecht. Und ist auch nicht für alle BürgerInnen der angemessene, barrierefreie "Ort".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Juni 2020Sie sind hierOFOF 552/8Mögliches A 5-Baugebiet: nicht nur eine „bürgerferne“ virtuelle Bürgerbeteiligung durchführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2020OMOM 6212Mögliches A 5-Baugebiet: Bürgerbeteiligung sicherstellen! Nicht nur eine „bürgerferne“ virtuelle Bürgerbeteiligung durchführenDirektanregung
- 23. Oktober 2020Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1908Mögliches A 5-Baugebiet: Bürgerbeteiligung sicherstellen! Nicht nur eine "bürgerferne" virtuelle Bürgerbeteiligung durchführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme