Kreuzungsbereich des Berkersheimer Weges zum Fliederweg frei halten
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Prüfung und Berichterstattung über Maßnahmen zum besseren Schutz der Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich zwischen Fliederweg und Berkersheimer Weg. Dies ist notwendig, um gefährliche Situationen für Fußgänger, insbesondere Kinder, zu vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und wann die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich zwischen dem Fliederweg und dem Berkersheimer Weg durch geeignete Maßnahmen besser geschützt werden können - insbesondere hinsichtlich vermeidbaren Staus bei haltenden Bussen.
Begründung
Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ist oft nicht ersichtlich, dass der ampelgeregelte Kreuzungsbereich bei haltenden Linienbussen frei zu halten ist. Mit Blick auf wiederholt gefährliche Situationen und die vielen Kinder der benachbarten Grundschule sowie weiterer Betreuungseinrichtungen sind die Fußgängerüberwege besser zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 75/10Kreuzungsbereich des Berkersheimer Weges zum Fliederweg freihaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. September 2021Sie sind hierOMOM 617Kreuzungsbereich des Berkersheimer Weges zum Fliederweg frei haltenDirektanregung
- 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 25Kreuzungsbereich des Berkersheimer Weges zum Fliederweg frei haltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats