Nied: Sicherheit für den Fuß- und Radweg entlang der B 40a in Nied-Süd
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Schutzzaun entlang des Fuß- und Radweges an der B 40a in Nied-Süd um ca. 40 Meter zu verlängern, um die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Dies ist notwendig, da durch die Entfernung von Büschen und Bäumen eine Gefahrenstelle entstanden ist.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Schutzzaun entlang des Fuß- und Radweges parallel der B 40a in Nied-Süd im besten Fall durch Bäume oder durch ein Metallgeländer um ca. 40 Meter verlängert wird.
Begründung
Bei Bewohnertreffen im Rahmen des Projektes "Sozialer Zusammenhalt Nied" wurde auf folgende Gefahrenstelle aufmerksam gemacht: Im Siedlungsteil Nied-Süd wird entlang der B 40a ein Fuß- und Radweg geführt. Dieser ist in einem großen Teil durch einen Schutzzaun von der Bundesstraße getrennt. Damit sind Fußgänger und Radfahrer, aber auch Kinder, die den Spiel- und Bolzplatz in diesem Bereich besuchen, davor geschützt, bei einem Unfall oder Ähnlichem die Böschung hinab auf die B 40a zu stürzen. Am Ende des Schutzzaunes befanden sich bis vor kurzer Zeit Büsche und Bäume, die diese Schutzwirkung ebenfalls boten. Die sind entfernt worden, sodass Böschung und Straße nun frei zugänglich sind (siehe Foto). Die Gefahrenstelle könnte beseitigt werden, indem der Schutzzaun durch ein Metallgeländer um ca. 40 Meter verlängert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2020OFOF 1308/6Nied: Sicherheit für den Fuß- und Radweg entlang der B 40a in Nied-SüdOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. Juni 2020Sie sind hierOMOM 6160Nied: Sicherheit für den Fuß- und Radweg entlang der B 40a in Nied-SüdDirektanregung
- 5. Oktober 2020STST 1767Nied: Sicherheit für den Fuß- und Radweg entlang der B 40a in Nied-SüdStellungnahme
- 12. April 2021Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 802Nied: Sicherheit für den Fuß- und Radweg entlang der B 40a in Nied-SüdStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats